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Welche zwingenden Anforderungen gelten für die Gestaltung der Bereiche für mikrobiologische und physikalisch-chemische Prüfungen in einem Stammzellqualitätskontrolllabor?

I. Obligatorische Reinheitsklassifizierungen

Für mikrobiologische Testbereiche (Sterilitätsprüfung, mikrobielle Grenzwerte, Mykoplasmenprüfung) ist eine Reinraumumgebung der Klasse C (Klasse 10.000) erforderlich; in den Sicherheitswerkbänken muss eine lokale laminare Luftströmung der Klasse A aufrechterhalten werden; unabhängige Schleusen und doppeltürige, verriegelte Durchreicheboxen sind erforderlich.

Der Positivkontrollraum muss ein separates, geschlossenes Abteil sein, das unter konstantem Unterdruck (-8 bis -15 Pa) gehalten wird und über ein eigenes Abluftsystem verfügt, um zu verhindern, dass pathogene Bakterien-Aerosole den größeren QC-Bereich kontaminieren; er darf keinen gemeinsamen Raum mit dem allgemeinen mikrobiologischen Labor haben.

Physikalisch-chemische Prüfbereiche (pH-Wert, Osmolalität, Reinheitsprüfung, Reagenztitration, Spektroskopie) erfordern eine basische Umgebung der Klasse D (Klasse 100.000); Arbeitsplätze, an denen mit starken Säuren, starken Basen oder organischen Reagenzien gearbeitet wird, müssen mit unabhängigen Abzügen ausgestattet sein.

Kritische Einschränkung: Sterilitätsraum, Positivkontrollraum und physikalisch-chemischer Testraum dürfen nicht zu einem einzigen Raum zusammengefasst werden; eine einfache Trennung durch Glaswände ist nicht zulässig.


II. Verbindliche Normen für physische Barrieren und Wandkonstruktionen

Vollständige Einhausung mit feuerbeständigen, massiven Reinraumtrennwänden; alle Spalten in Wänden und Decken müssen mit Dichtmittel abgedichtet werden; direkte Verbindungstüren zwischen den beiden Zonen sind verboten; der Probentransfer darf ausschließlich über doppelt verriegelte, sterilisierbare Durchreicheboxen erfolgen.

Der gesamte QC-Bereich muss durch feste Wände vom Stammzellpräparationsbereich getrennt sein; die Lüftungskanäle des QC-Bereichs dürfen nicht mit dem Reinraumsystem des Zellpräparationsbereichs verbunden werden.

Reagenzienlagerräume und temporäre Lagerbereiche für gefährliche Abfälle/Flüssigkeiten müssen sich in Windrichtung des physikalisch-chemischen Prüfbereichs befinden und einen Luftlinienabstand von mindestens 12–20 Metern zu den mikrobiologischen Reinraumbereichen einhalten.


III. Obligatorische Anforderungen an Druckdifferenzen und Belüftung

Druckgradient: Mikrobiologischer Reinraum > Pufferkorridor > Physikalisch-chemischer Prüfbereich; der Mikrobiologieraum muss einen positiven Druck von +10 bis +15 Pa relativ zum äußeren Korridor aufrechterhalten, um zu verhindern, dass chemische Dämpfe aus dem physikalisch-chemischen Bereich in die aseptischen Arbeitsplätze eindringen.

Die beiden Reinraum-Lüftungs- und -Abluftsysteme müssen vollständig unabhängig voneinander sein; Zuluft- und Abluftsysteme dürfen nicht miteinander verbunden sein. Abluft aus physikalisch-chemischen Abzügen und organische Abfallgase müssen separat in großer Höhe nach außen abgeleitet werden; Abluft aus dem Positivkontrollraum muss vor dem Austritt einen H13-HEPA-Filter passieren und darf nicht in Innenkorridore oder Reinraumgänge abgeleitet werden.


IV. Trennungsregeln für Personal-, Material- und Abfallströme

Personalfluss: Für die mikrobiologischen QC- und physikalisch-chemischen Labore sind separate Ein- und Ausgänge eingerichtet; das Personal darf nicht direkt von den physikalisch-chemischen Räumen in den Reinraum der Mikrobiologie gelangen; der Zutritt zur mikrobiologischen Zone erfordert das Durchlaufen der kompletten Schutzkleidungssequenz (primärer Wechsel, sekundärer Wechsel und Schleuse/Puffer).

Probenfluss: Stammzellproben, die auf ihre Untersuchung warten, gelangen zunächst in den Bereich der mikrobiologischen Sterilitätsprüfung, bevor sie zu den physikalisch-chemischen Prüfstationen transportiert werden; ätzende Abfallflüssigkeiten und Reagenzrückstände aus der physikalisch-chemischen Zone dürfen nicht in die mikrobiologische Reinzone zurückfließen.

Abfallfluss: Für infektiöse mikrobiologische Abfallflüssigkeiten und chemische Abfallflüssigkeiten werden separate Transportwege eingerichtet; der Transport kontaminierter Materialien darf zu keiner Zeit den mikrobiologischen Reinraumkorridor durchqueren.


V. Luftstromrichtung und Anordnung

Ausrichtung nach der vorherrschenden Windrichtung: Die Reinraumzone für die Mikrobiologie befindet sich in Windrichtung, während die Zone für die physikalisch-chemischen Tests in Windrichtung liegt; dies verhindert, dass Aerosole flüchtiger organischer Lösungsmittel über den Wind sterile Arbeitsplätze verunreinigen.

Durchflusszytometer und Präzisionsprüfgeräte befinden sich im Bereich der Mikrobiologie, fernab von korrosiven Gasen (Säuren, Laugen und organischen Lösungsmitteln), die aus der physikalisch-chemischen Zone stammen.


VI. Obligatorische Anforderungen an die Kompartimentierung

Mikrobiologie-Zone (Muss in separaten Räumen untergebracht sein): Puffer-Schleuse, Positivkontrollraum, Sterilitätsprüfungsraum, mikrobiologischer Inkubationsraum und Sterilisations-/Vorbehandlungsraum.

Physikalisch-chemische Zone (Separate Einrichtungen): Explosionsgeschützter Reagenzienschrank, Gasflaschenfach, belüfteter Arbeitsplatz und temporäres Lagerfach für physikalisch-chemische Abfallflüssigkeiten.

Waschbecken, Sterilisationsgeräte und Arbeitskleidung für die beiden Zonen müssen getrennt aufbewahrt und jeweils ihrem Bereich zugeordnet werden; eine zonenübergreifende Nutzung ist strengstens untersagt.

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