Bei sterilen Medizinprodukten, die in Blutgefäße implantiert oder eingeführt werden und eine weitere Verarbeitung (wie Befüllung und Versiegelung) in einem lokalisierten Reinraum der Klasse 100 auf Reinraumniveau der Klasse 10.000 erfordern, oder bei einzeln verpackten Zubehörteilen, sollten die Verarbeitung (ungewaschener) Komponenten, die Endreinigung, die Montage, die Erstverpackung und die Versiegelung in Bereichen mit einem Reinheitsgrad von mindestens Klasse 10.000 erfolgen.
Bei sterilen Medizinprodukten, die in menschliches Gewebe implantiert oder direkt oder indirekt mit Blut, Knochenmarkhöhlen oder nicht-natürlichen Körperhöhlen verbunden sind, oder bei einzeln verpackten Zubehörteilen, sollten die Bearbeitung (ungewaschener) Komponenten, die Endreinigung, die Montage, die Erstverpackung und die Versiegelung in Bereichen mit einem Reinheitsgrad von mindestens Klasse 100.000 erfolgen.
Für Primärverpackungsmaterialien, die in direkten Kontakt mit der Oberfläche steriler Medizinprodukte kommen und ohne Reinigung verwendet werden, muss der Reinheitsgrad der Produktionsumgebung dem der Produktionsumgebung des Produkts entsprechen. Dies gewährleistet, dass die Qualität der Primärverpackungsmaterialien den Anforderungen der verpackten sterilen Medizinprodukte genügt. Kommen die Primärverpackungsmaterialien nicht in direkten Kontakt mit der Oberfläche steriler Medizinprodukte, muss die Produktion in einem Reinraum (bzw. Reinraumbereich) mit einem Reinheitsgrad von mindestens 300.000 erfolgen.
Bei sterilen Medizinprodukten (einschließlich medizinischer Materialien), die aseptische Verarbeitungstechniken erfordern, sollte die Produktion in einem lokalisierten Reinraum der Klasse 100 (Bereich) mit einem Reinheitsgrad unterhalb der Klasse 10.000 erfolgen.