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Abnahmestandards und Prüfmethoden für Laborabzüge

Als zentrale Sicherheitsvorrichtung in Laboren dienen Abzüge primär der Absaugung toxischer, schädlicher und korrosiver Gase und Stäube, die bei Experimenten entstehen. Sie gewährleisten so die Sicherheit des Laborpersonals und sorgen für eine sichere Laborumgebung. Die Abnahmeprüfung muss strikt der Norm QB/T 5589-2021 „Labormöbel – Abzüge“ und den entsprechenden Branchenstandards entsprechen. Eine umfassende Prüfung anhand verschiedener Kriterien wie Aussehen, Struktur, Sicherheitsleistung, Funktionsparameter und Systemkompatibilität ist erforderlich, um sicherzustellen, dass die Geräte den Konstruktionsanforderungen und Nutzungsstandards entsprechen. Der folgende Abschnitt beschreibt anhand realer Laborabnahmeszenarien die Abnahmekriterien und spezifischen Prüfmethoden für Abzüge.


Die Prüfung von Aussehen und Konstruktion ist die Grundlage für die Abnahme von Abzugshauben. Die Kernprüfung konzentriert sich auf die Fertigungsgenauigkeit, die Materialqualität und die korrekte Installation, da diese Faktoren die Stabilität und Lebensdauer der Anlage direkt beeinflussen. Zunächst wird die optische Qualität geprüft. Die Gehäuseoberfläche muss glatt und frei von Kratzern, Rost, abblätternder Beschichtung und anderen Mängeln sein. Schweißnähte müssen sauber und vollständig sein. Die Glasscheibe muss frei von Rissen und Blasen sein und eine gute Lichtdurchlässigkeit aufweisen. Alle Verbindungen und Befestigungselemente müssen fest und sicher sitzen. Anschließend werden die Konstruktionsmaße und die Stabilität geprüft. Die Tischhöhe muss innerhalb von 900 ± 10 mm liegen, die Tiefe mindestens 750 mm betragen. Die zulässige Abweichung der wichtigsten Maße darf ± 5 mm nicht überschreiten. Die Ebenheit der Tischplatte muss ≤ 0,5 mm/m betragen und kann mit einem Laser-Entfernungsmesser oder einem Lineal mit Fühlerlehre gemessen werden. Der Höhenunterschied zwischen beweglichen Teilen wie Schranktüren und Schubladen und dem Rahmen darf 1 mm nicht überschreiten. Bei vierbeinigen Abzügen muss der Abstand zwischen den Beinen ≤ 2 mm betragen, ohne dass ein Wackeln auftritt. Nicht fest installierte Schränke dürfen im unbelasteten Zustand bei einer Neigung von 10° nicht umkippen und müssen nach einer Belastung von 50 kg bei einer Neigung von 5° stabil bleiben, um die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen zu gewährleisten. Gleichzeitig ist die Flexibilität der Bedienelemente zu prüfen: Der Öffnungs- und Schließwiderstand darf 20 N nicht überschreiten, die Höhenabweichung beim Öffnen und Schließen muss ≤ ± 2 mm betragen, und es darf bei einer Zugkraft von 50 N zu keiner Ablösung oder Verformung kommen, um eine einfache und sichere Bedienung zu gewährleisten.


Die Materialprüfung ist für die Abnahme entscheidend. Besonderes Augenmerk sollte auf die Überprüfung der Korrosionsbeständigkeit, Verschleißfestigkeit und physikalisch-chemischen Stabilität der Materialien gelegt werden, um deren Eignung für die anspruchsvolle Laborumgebung sicherzustellen. Die Arbeitsplatte sollte idealerweise aus einer mindestens 12 mm dicken Phenolharzplatte bestehen, die Metallteile aus Edelstahl 316L. Die Korrosionsbeständigkeit der Metallteile kann im Rahmen der Prüfung mittels Salzsprühtest überprüft werden; nach 48 Stunden darf kein Rotrost auftreten, um die Abnahme zu bestätigen. Die chemische Beständigkeit der Arbeitsplatte muss die Anforderung erfüllen, dass nach 24 Stunden Kontakt mit konzentrierter Schwefelsäure keine Penetration oder Verfärbung auftritt. Die Abriebfestigkeit ist mit einem Taber-Abriebmessgerät zu prüfen. Ein Abriebverlust von ≤ 0,1 g nach 500 Umdrehungen gewährleistet, dass das Material den korrosiven Einflüssen gängiger Laborchemikalien und der täglichen Beanspruchung standhält. Ist der Abzug mit einem Wasserversorgungs- und Abwassersystem ausgestattet, müssen die Materialien der Wasserversorgungs- und Abwasserleitungen Labornormen entsprechen, deutlich gekennzeichnet sein und nach der Installation einer Wasserdruckprüfung unterzogen werden, um sicherzustellen, dass keine Leckagen auftreten und somit eine normale und zuverlässige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gewährleistet ist.


Die Sicherheitsleistung ist das zentrale Kriterium für die Abnahme von Abzügen und steht in direktem Zusammenhang mit der Sicherheit des Laborpersonals. Besonderes Augenmerk sollte auf die Prüfung der Luftdichtheit, der elektrischen Sicherheit und der Alarmfunktionen gelegt werden. Die Luftdichtheitsprüfung erfolgt mittels Rauchtest. Dabei wird Rauch (z. B. mit einem Rauchstift oder festem Kohlendioxid) in den Abzug eingeleitet, und das Sichtfenster wird in die normale Betriebsposition geöffnet. Der Rauch wird gleichmäßig und ohne Wirbel oder Streuung in den Abzug gesaugt. Bei einer Windgeschwindigkeit von 0,5 m³/min tritt kein Rauch aus, was als bestanden gilt. Gleichzeitig wird die Konzentration eines Spurengases gemessen; die durchschnittliche Leckagekonzentration sollte 0,05 ppm nicht überschreiten, um das Risiko des Austretens schädlicher Gase auszuschließen. Die Abnahme der elektrischen Anlage muss den Normen GB 4706.1 und GB/T 5226.1 entsprechen. Die Isolationswiderstände müssen mindestens 2 MΩ, der Schutzleiterwiderstand maximal 0,1 Ω betragen. Alle Metallgehäuse müssen zuverlässig geerdet sein. Beleuchtungs- und Stromkreise müssen getrennt sein. Die Anlage muss mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (FI-Schaltern) mit einem Auslösestrom von maximal 30 mA und einer Auslösezeit von maximal 0,1 Sekunden ausgestattet sein. Die Beleuchtungsstärke muss mindestens 400 Lux betragen. Bei Beleuchtung im Schaltschrank müssen Brandschutz-, Staub-, Korrosions- und Explosionsschutzmaßnahmen zum Schutz vor elektrischen Gefahren vorhanden sein. Die Alarmfunktion muss geprüft werden. Bei einer Anströmgeschwindigkeit unter 0,3 m/s muss der akustische und optische Alarm innerhalb von 5 Sekunden erfolgen, um das Personal umgehend zu alarmieren, damit dieses das Problem beheben und den Austritt schädlicher Gase aufgrund unzureichender Luftzufuhr verhindern kann.


Die Funktionsprüfung ist der Kern der Überprüfung der Wirksamkeit des Abzugs. Im Fokus stehen die Prüfung der Anströmgeschwindigkeit, des Luftstroms, des Geräuschpegels und der Leistungsfähigkeit des Regelsystems, um sicherzustellen, dass das Gerät schädliche Gase effektiv absaugt. Die Anströmgeschwindigkeit ist ein wichtiger Indikator; der Standard-Akzeptanzwert liegt bei 0,3–0,5 m/s, in bestimmten Fällen kann sie auf 0,4–0,6 m/s eingestellt werden. Während der Prüfung werden ein Anemometer und ein Manometer verwendet. Die Messpunkte sind gleichmäßig im Abstand von 100 mm von der Ecke des Glasfensters verteilt. Der maximale Abstand zwischen den Messpunkten darf 600 mm nicht überschreiten. Die Messung an jedem Punkt dauert 15 Sekunden. Die Abweichung der Anströmgeschwindigkeit sollte ≤ ±20 % betragen, und nach 4 Stunden Dauerbetrieb sollte die Geschwindigkeitsschwankung ≤ ±10 % betragen. Dadurch werden Situationen vermieden, in denen eine zu niedrige Geschwindigkeit zu einer ineffektiven Schadstoffabsaugung führt oder eine zu hohe Geschwindigkeit Turbulenzen erzeugt, die zum Gasaustritt führen. Die Luftstromprüfung muss sicherstellen, dass das Abluftvolumen den experimentellen Anforderungen entspricht, die Auslegungsgeschwindigkeit im Kanal den Spezifikationen genügt (Hauptkanal ≤ 9–12 m/s, Abzweigkanal ≤ 5–7 m/s) und der Widerstand des Gehäuses unter 70 Pa liegt. Das Öffnen und Schließen des Abzugs darf den Gesamtdruckgradienten im Labor oder die Stabilität der Luftversorgung nicht beeinträchtigen. Situationen, in denen ein starker Unterdruck im Raum das Öffnen der Tür verhindert oder die Klimaanlage ausfällt, sind zu vermeiden. Die Geräuschprüfung erfordert die Messung des Geräuschpegels am Arbeitsplatz des Bedieners mit Schallmessgeräten. Der Geräuschpegel darf 62 dB nicht überschreiten. Um die Lärmbelastung für das Versuchspersonal zu reduzieren, sollte der Ventilator vorrangig im Freien installiert werden. In anspruchsvollen Szenarien sollte der Geräuschpegel unter 55 dB liegen, um eine angenehme Versuchsumgebung zu gewährleisten. Die Prüfung des Steuerungssystems muss bestätigen, dass die Schalt- und Einstellfunktionen einwandfrei funktionieren, das variable Luftvolumenstromventil leichtgängig ist und der Windgeschwindigkeitssensor die Windgeschwindigkeit in Echtzeit überwachen kann. Ist eine automatische Anpassungsfunktion vorhanden, müssen deren Reaktionsfähigkeit und Genauigkeit überprüft werden, um sicherzustellen, dass Windgeschwindigkeit und Luftstrom entsprechend den experimentellen Erfordernissen angepasst werden können.


Zusätzlich sind Prüfungen der mechanischen Leistungsfähigkeit und der Dauerhaftigkeit erforderlich, um sicherzustellen, dass der Abzug einer langfristigen und häufigen Nutzung standhält. Bei der vertikalen statischen Belastungsprüfung der Tischplatte darf die Verformung nach 24 Stunden unter einer Belastung mit dem 1,5-Fachen der Nennlast (z. B. 200 kg) ≤ 2 mm betragen. Nach 50.000 Zyklen des voll belasteten Schubladenein- und -ausziehens darf der Verschleiß der Gleitschienen ≤ 10 % betragen. Nach 100.000 Zyklen des Öffnens und Schließens der Schiebetür dürfen die Scharniere nicht locker sein und die Verschiebung ≤ 2 mm betragen. Bei einer Schubkraft von 100 N an den Schiebeelementen darf es zu keiner Verformung oder Blockierung kommen. Bei einer Belastung des Grundrahmens mit dem 1,5-Fachen der Nennlast darf die Verformung ≤ 3 mm betragen. Dadurch wird sichergestellt, dass die mechanische Leistungsfähigkeit jeder Komponente den Normen entspricht. Gleichzeitig muss das Gerät auf Transportschäden überprüft werden. Um sicherzustellen, dass die Struktur frei von Rissen ist und alle Funktionen einwandfrei funktionieren, sollte ein simulierter Falltest (50 cm Höhe) durchgeführt werden, um zu überprüfen, ob die Struktur frei von Rissen ist und ob alle Funktionen ordnungsgemäß funktionieren. Dadurch werden versteckte Transportschäden vermieden, die die Nutzung beeinträchtigen könnten.


Im Rahmen des Abnahmeprozesses ist zu beachten, dass alle Prüfungen von einem CMA/CNAS-akkreditierten Labor durchgeführt werden müssen. Die Prüfumgebung muss bei einer Temperatur von 23 ± 2 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 ± 5 % kontrolliert werden. Exportierte Produkte müssen zusätzlich internationalen Normen wie US SEFA9 und EU EN 14175 entsprechen. Nach der Prüfung ist ein vollständiger Abnahmebericht zu erstellen, der alle Prüfdaten, das Gerätemodell, den Installationsort und die Prüfergebnisse detailliert enthält. Die Abnahme und Inbetriebnahme erfolgen erst, wenn alle Indikatoren den Normen entsprechen. Regelmäßige Nachprüfungen wichtiger Indikatoren wie Anströmgeschwindigkeit und Luftdichtheit im täglichen Betrieb können die Lebensdauer des Geräts effektiv verlängern und die Laborsicherheit und -konformität kontinuierlich gewährleisten.

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