I. Hauptgefahren bei Laborbränden
Brennbare und explosive Chemikalien: Methanol, Ethanol, Aceton, Diethylether, Petrolether, Benzol, n-Hexan und andere organische Lösungsmittel; Natrium, Kalium, Lithium, Lithiumaluminiumhydrid und andere wasserreaktive Reagenzien, die sich selbst entzünden; weißer Phosphor, Nitrocellulose, Peroxide und andere starke Oxidationsmittel/selbstentzündliche Stoffe.
Elektrische Zündquellen: Alternde Verkabelung, überlastete Steckdosenleisten, Heizmäntel, Muffelöfen, Backöfen, Zentrifugen, Kühlschränke (gelagerte organische Lösungsmittel sind stark explosionsgefährdet), lose Verkabelung, die Kurzschlüsse verursacht.
Hochtemperatur-Wärmequellen: Spirituslampen, Spiritusbrenner, elektrische Öfen, Ölbäder, Röhrenöfen; der Kontakt mit Filterpapier, Kunststoffen und organischen Reagenzien bei hohen Temperaturen kann Brände verursachen.
Gefahren durch unsachgemäße Handhabung: Gemischte Lagerung von Reagenzien, unbefugte Entsorgung von organischen Lösungsmitteln in großem Umfang, unbeaufsichtigtes Erhitzen, unkontrollierte Vermischung von Abfallflüssigkeiten, Gasflaschen, die dem Sonnenlicht ausgesetzt sind/nach der Entsorgung auslaufen.
II. Tägliche Anforderungen an das Brandschutzmanagement
(I) Brandschutz bei der Reagenzienlagerung: Brennbare Flüssigkeiten sind getrennt in explosionsgeschützten und feuerfesten Reagenzienschränken aufzubewahren. Diese Schränke müssen belüftet, geerdet und antistatisch sein. Die gelagerte Menge darf den Tagesverbrauch nicht überschreiten. Oxidationsmittel, Reduktionsmittel, Säuren, Laugen und brennbare Stoffe sind getrennt aufzubewahren und dürfen niemals vermischt werden. Reagenzien, die sich bei Kontakt mit Wasser selbst entzünden, sind luftdicht zu verschließen, zu trocknen und von Wasserquellen fernzuhalten.
Die Lagerung organischer Lösungsmittel in Laborkühlschränken ist strengstens verboten. Explosionsgeschützte Kühlschränke sind speziell für die Lagerung von niedrigsiedenden, entzündlichen Reagenzien vorgesehen.
Reagenzflaschen müssen luftdicht verschlossen werden, um Verdunstung und die Bildung entzündlicher Dämpfe zu verhindern. Der Abzug muss ständig belüftet werden.
(II) Heizverfahren und Verfahren für den Betrieb mit offener Flamme
Wenn ein elektrisches Heizgerät eine offene Flamme ersetzen kann, ist die Verwendung einer Spirituslampe verboten. Arbeiten mit offener Flamme müssen in einem Abzug durchgeführt werden, wobei sich keine brennbaren Materialien wie Papier, Lappen oder Kunststoffe in der Nähe befinden dürfen.
Das direkte Erhitzen organischer Lösungsmittel ist strengstens verboten. Verwenden Sie Wasserbäder, Ölbäder oder elektrische Heizmäntel. Verlassen Sie Ihren Arbeitsplatz während des Erhitzungsprozesses nicht; ein Temperaturalarm muss eingestellt werden.
Spirituslampen sollten zu 1/3 bis 2/3 gefüllt werden. Die Flamme nicht anzünden oder auspusten; zum Löschen die Lampe mit dem Deckel verschließen. Bei auslaufendem Alkohol sofort die Stromzufuhr unterbrechen, die Brandquelle löschen und mit einer Löschdecke abdecken.
Um Hochtemperaturgeräte (Muffelöfen, Öfen) herum muss ausreichend Platz zur Wärmeableitung vorhanden sein; Reagenzien oder Papier dürfen dort nicht angehäuft werden.
(III) Brandverhütung bei elektrischen Bränden
Elektrische Leitungen dürfen nicht illegal miteinander verbunden werden; mehrere Hochleistungsgeräte dürfen nicht an einer einzigen Steckdosenleiste angeschlossen werden; Steckdosen sollten nicht in der Nähe von Spülbecken und Reagenztischen angebracht werden, um Flüssigkeitsspritzer und Kurzschlüsse zu vermeiden.
Trennen Sie das Gerät umgehend vom Stromnetz, wenn es nicht benutzt wird; ziehen Sie den Netzstecker, wenn das Gerät längere Zeit nicht benutzt wird; überprüfen Sie regelmäßig die Verkabelung auf Beschädigungen und die Stecker auf Verfärbungen oder Überhitzung.
In Bereichen mit organischen Lösungsmitteldämpfen sollten explosionsgeschützte Elektrogeräte verwendet werden, um zu verhindern, dass elektrische Funken die Dämpfe entzünden.
(IV) Brand- und Explosionsschutz von Gasflaschen
Brennbare Gasflaschen wie Wasserstoff, Acetylen und Methan müssen so gesichert werden, dass sie nicht umkippen können; sie müssen von Wärmequellen, offenen Flammen und Oxidationsmitteln ferngehalten werden, mindestens 5 Meter von Zündquellen; Rohrleitungen müssen auf Lecks überprüft werden; Leckagen müssen unbedingt vermieden werden; für ausreichende Belüftung in Innenräumen muss gesorgt werden.
III. Konfiguration und Verwendung der Labor-Brandbekämpfungsausrüstung
Pulverlöscher (ABC): Geeignet für Brände mit Feststoffen, Ölen und elektrischen Bauteilen; universell einsetzbar in den meisten Laboren.
Kohlendioxid-Feuerlöscher (CO₂): Für Brände von Präzisionsinstrumenten und elektrischen Geräten; löscht Brände rückstandsfrei und beschädigt die Geräte nicht.
Löschdecken: Bei Bränden kleiner Mengen organischer Lösungsmittel oder Bränden von Kleidung: Direkt abdecken und Sauerstoffzufuhr unterbrechen, um das Feuer zu löschen. Sandeimer: Bei Bränden mit wasserreaktiven Reagenzien wie Natrium und Kalium niemals Wasser verwenden; mit trockenem Sand abdecken.
Notsprinkler und Augenduschen: Diese sollten mit feuerfesten Abdeckungen ausgestattet sein. Bei einem Brand mit Verspritzung ätzender Stoffe sind die Sprinkler sofort zu betätigen.
Verwenden Sie keine Feuerlöscher auf Wasserbasis zum Löschen von Bränden organischer Lösungsmittel, selbstentzündlicher Metalle oder elektrischer Brände, da dies zu einer Ausbreitung des Feuers und einer Explosion führen kann.
IV. Umgang mit verschiedenen Brandarten
Bei einem kleinen Brand eines organischen Lösungsmittels auf einem Tisch: Trennen Sie sofort die Wärmequelle und die Stromversorgung, schalten Sie den Abzugshaubenlüfter aus (um zu verhindern, dass der Luftstrom das Feuer anfacht), decken Sie den Brand mit einer Löschdecke ab oder löschen Sie ihn mit einem Pulver-/CO₂-Feuerlöscher.
Brände von Natrium, Kalium und Lithium: Verwenden Sie unter keinen Umständen Wasser- oder Schaumlöscher. Decken Sie den Brandherd mit trockenem Sand ab, um die Luftzufuhr zu unterbrechen.
Brand elektrischer Geräte: Zuerst die Stromzufuhr unterbrechen, dann einen CO₂- oder Pulverlöscher verwenden. Niemals Wasser zum Löschen verwenden, solange der Strom noch eingeschaltet ist.
Kleiderbrand: Rollen Sie sich auf der Stelle, um die Flammen zu ersticken, oder wickeln Sie die Kleidung in eine Löschdecke. Laufen Sie nicht, um die Sauerstoffzufuhr zu beschleunigen; nutzen Sie den nächstgelegenen Notsprinkler, um die Kleidung zu kühlen. Großbrand außer Kontrolle: Stellen Sie den Betrieb sofort ein, schließen Sie die Hauptgas- und Stromzufuhr, evakuieren Sie über die Notausgänge, verständigen Sie die Feuerwehr und informieren Sie diese über den Standort des Labors und die Art des brennenden Materials.
V. Verbotene Verhaltensweisen (Rote Linien)
Große Mengen an brennbaren Reagenzien wurden offen gelassen; große Mengen an organischen Lösungsmitteln wurden auf der Laborbank verteilt;
Unbeaufsichtigte Heizgeräte oder Betrieb mit offener Flamme;
Lagerung von brennbaren Reagenzien in normalen Kühlschränken, in direktem Sonnenlicht oder in Umgebungen mit hohen Temperaturen;
Das zufällige Vermischen von Abfallflüssigkeiten (Oxidationsmittel + organische Lösungsmittel können leicht heftige exotherme Brände und Explosionen verursachen);
Rauchen im Labor; Mitbringen von Feuerzeugen, Alkoholspray oder anderen brennbaren Materialien;
Blockieren von Notausgängen; Versperren von Feuerlöschern; Verschließen von Sicherheitsausgängen.
VI. Notfallmaßnahmen
Kleines, beherrschbares Feuer: Strom/Gas abstellen → Feuer vor Ort löschen → Fenster zur Belüftung öffnen und anschließend mögliche Gefahren beseitigen;
Brandausbreitung: Schnell evakuieren, Labortüren schließen, um Rauch und Feuer fernzuhalten;
Nach der Evakuierung unverzüglich dem Sicherheitsdienst melden und die Feuerwehr verständigen. Dabei ist die Art der im Labor befindlichen Gefahrstoffe anzugeben.
Bei Verbrennungen oder Verätzungen zuerst das Feuer löschen, dann Augenduschen und Spülstationen benutzen und ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. VII. Wichtige Punkte für die täglichen Brandschutzinspektionen
Tägliche Kontrolle nach Arbeitsende: Alle Wärmequellen sind ausgeschaltet, Gasflaschenventile sind geschlossen, Reagenzien sind versiegelt, es gibt keine Leckagen von Abfallflüssigkeiten, die Feuerlöschausrüstung ist intakt und Türen und Fenster sind ordnungsgemäß belüftet;
Regelmäßige Überprüfung: Druck der Feuerlöscher, Unversehrtheit der Löschdecken, keine Alterungserscheinungen der elektrischen Schaltkreise, Belüftung des explosionsgeschützten Schaltschranks und Funktionsfähigkeit der Abzugshaube.