Labore für mikrobielle Therapie (typischerweise BSL-2/Reinraumklasse B) dürfen ihre Kernbereiche für Experimente nicht willkürlich mit normalen Laboren teilen; sie dürfen Gebäude teilen, jedoch keine Arbeitsräume, und zwar nur unter strenger physischer Trennung, unabhängiger Klimatisierung/Druckdifferenz und unidirektionalem Personen- und Materialfluss.
I. Regulatorische Grundlagen
Vorschriften zum Biosicherheitsmanagement von Laboren für pathogene Mikroorganismen: Labore der Sicherheitsstufe BSL-2 und höher müssen über unabhängige Bereiche, separate Durchgänge und eine physische Isolation verfügen, um Kreuzkontaminationen zu verhindern.
GMP/CNAS: Labore für mikrobielle Therapie gehören zu Reinräumen (Reinraumklasse B+A) + Unterdruck-Kontaminationsbereichen, während normale Labore zu den Nicht-Reinräumen/Bereichen mit geringer Reinheit gehören; sie dürfen keine gemeinsamen Versuchsräume, Belüftungsanlagen, Umkleideräume oder Pufferzonen nutzen.
Technische Spezifikationen für Biosicherheitslaborgebäude: BSL-2-Labore können sich Gebäude teilen, müssen sich aber in einem separaten Bereich mit Isolationstüren und unabhängiger Belüftung befinden.
II. Können Gemeinschaftsräume genutzt werden? Bereichsspezifische Erläuterung
Kernbereich für Experimente (Handhabung lebender Bakterien, Kultivierung, Probenverarbeitung) ❌ Weitergabe strengstens verboten.
Dieser Bereich muss separat abgedichtet sein und unter Unterdruck (-5 bis -15 Pa) stehen. Er muss als Reinraum der Klasse B mit angeschlossenem Reinraum der Klasse A sowie mit separaten Sicherheitswerkbänken und Abluftanlage ausgestattet sein. Die gemeinsame Nutzung mit anderen Laboren ist untersagt.
Halb kontaminierte Bereiche (Pufferzone, zweite Umkleidekabine, Reinigungs- und Sterilisationsbereich) ❌ Die gemeinsame Nutzung ist strengstens untersagt.
Erfordert einen Reinraum der Klasse C mit positivem Druck (+5~+10Pa), der als Übergang zwischen sauberen und kontaminierten Bereichen dient und über separate Durchgänge und Umkleideräume verfügt.
Saubere Bereiche (Büro, Dokumente, erste Umkleidekabine, unsauberer Lagerraum) ⚠️ Können gemeinsam genutzt werden, sofern die Bedingungen dies zulassen.
Kann sich auf derselben Etage wie normale Laborbüros/Ruheräume befinden, jedoch müssen der Personen- und Materialfluss getrennt, deutlich gekennzeichnet und frei von Kreuzkontaminationen sein.
Gebäude als Ganzes (verschiedene Bereiche innerhalb desselben Gebäudes) ✅ Kann das Gebäude gemeinsam nutzen,
aber: physisch getrennt: unabhängige Trennwände + luftdichte Türen, nicht verbunden mit gewöhnlichen Laborbereichen.
Unabhängige Klimatisierung/Belüftung: Unterdruck im mikrobiologischen Bereich, Normal-/Überdruck im normalen Bereich, Luftstrom darf nicht geteilt werden.
Einbahnstraßenregelung: Personenfluss von sauber → halbkontaminiert → kontaminiert, mit separaten Materialübergabefenstern zur Vermeidung von Kreuzkontamination und Rückfluss.
III. Risiken und Folgen
Kreuzkontamination: Chemische/mikrobiologische Verunreinigungen aus herkömmlichen Laboren können in das Behandlungssystem gelangen und zu Produktfehlern, Behandlungsfehlern oder Infektionsrisiken führen.
Verstöße gegen die Vorschriften: Verstöße gegen die GMP-/Biosicherheitsbestimmungen können Anordnungen zur Behebung der Mängel, Geldstrafen oder den Entzug der Lizenz zur Folge haben.
Biosicherheitsunfälle: Das Austreten lebender Bakterien kann zu Infektionen des Personals und Umweltverschmutzung führen.
IV. Schlussfolgerungen und Empfehlungen
Kernversuchsbereich/Halbkontaminierter Bereich: Darf keinesfalls gemeinsam genutzt werden; muss unabhängig geplant, gebaut und betrieben werden.
Reiner Bereich: Eine begrenzte gemeinsame Nutzung ist möglich, jedoch sind strikte Zonierung, Trennung und Kennzeichnung erforderlich.
Unterschiedliche Bereiche innerhalb desselben Gebäudes sind möglich, müssen aber die vier Prinzipien der harten Isolation, der unabhängigen Belüftung, des Differenzdruckgradienten und des einseitigen Personen- und Materialflusses erfüllen.